Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Körperschaften sowie Kirchen und Religionsgesellschaften müssen Freiwilligenpauschalen aufzeichnen und melden.
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Der EuGH entschied im Mai 2025 zur Umsatzsteuer bei Verlustausgleichszahlungen:
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie Kosten umsatzsteuerlich weiterzuverrechnen sind.
Das Bundesfinanzgericht bestätigte, dass der Grundanteil bei vermieteten Eigentumswohnungen nicht zwingend pauschal mit 20 % anzusetzen ist, wenn tatsächliche Verhältnisse abweichen.
Im Baubereich wird die Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung ausgeweitet:
Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses führt zu mehr Transparenz, ändert jedoch wenig am bestehenden Steuergeheimnis.
Das Abgabenänderungsgesetz 2025 bringt zahlreiche Anpassungen, die steuerliche Abläufe vereinfachen, Rechtssicherheit stärken und europäische Vorgaben umsetzen sollen.
Für die begünstigte Besteuerung einer Kapitalabfindung muss die Option exakt zum Zeitpunkt der Betriebsaufgabe ausgeübt werden.
Mit 1.1.2025 wurde die Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro brutto erhöht.
Bei der Hauptwohnsitzbefreiung sind höchstens 1.000 m² Grundstück steuerfrei.
Das BFG hält fest, dass nicht die formelle Bestellung maßgeblich ist, sondern die tatsächliche Leitung des Unternehmens.
Mit 1.7.2025 wird das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder und Fahrräder von bisher EUR 0,50 pro Kilometer auf EUR 0,25 gesenkt.
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