Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Elektro-Firmenfahrzeuge soll ab 1. Jänner 2027 eingeschränkt werden. Vorgesehen sind gestaffelte, gegenüber Verbrennern weiterhin reduzierte Sachbezugswerte. Die endgültige Umsetzung hängt noch von der Anpassung der Sachbezugswerteverordnung ab.
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Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ändert den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, führt einen progressiven Körperschaftsteuertarif ein und erhöht die effektive Immobilienertragsteuer für bestimmte Altgrundstücke. Unternehmen und Immobilieneigentümer sollten die neuen zeitlichen und finanziellen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen.
Die Finanzpolizei kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Kontenregisterdaten und Kontoinformationen zugreifen.
Für Wegzüge innerhalb der EU bzw. des EWR gelten künftig zusätzliche Nachweis- und Meldepflichten.
Bereits vor Beginn einer Vermietung können steuerliche Aufwendungen abzugsfähig sein. Voraussetzung ist jedoch eine nach außen eindeutig dokumentierte Vermietungsabsicht.
Neue steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen sollen die Erwerbstätigkeit nach dem Regelpensionsalter attraktiver machen.
Ordinationshilfen können unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerfreie Gefahrenzulage erhalten.
Gemeinnützige und mildtätige Vereine dürfen Finanzreserven bilden, müssen diese aber steuerlich begründen können.
Elektronische Dokumente gelten als zugestellt, sobald sie in der FinanzOnline-Databox verfügbar sind.
Ob ein österreichischer Subunternehmer im Ausland eine Betriebsstätte begründet, hängt von Ort, Dauer, Verfügungsmacht und Tätigkeit ab.
Stellt ein Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern Fahrzeuge auch privat zur Verfügung, ist für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug zu prüfen.
Bildungsleistungen sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.
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