Der Ministerrat hat im Juli 2025 Neuregelungen zu Trinkgeldern beschlossen, die Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen.
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Der neue Photovoltaikerlass erweitert die bisherigen Regelungen um einen Abschnitt zu Energiegemeinschaften.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung führt zu erheblichen Steuermehreinnahmen.
Wer unrichtige UVA einreicht, begeht bereits Abgabenhinterziehung, auch wenn eine spätere Korrektur in der Jahreserklärung vorgesehen ist.
Ab 1.1.2026 ist die Einreichung über FinanzOnline nicht mehr möglich.
Ab 1.1.2026 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig Teilpension beziehen.
Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze von 35.000 auf 55.000 Euro brutto pro Jahr angehoben.
Seit 2024 können gemeinnützige Vereine ein Freiwilligenpauschale steuerfrei zahlen.
Werbungskosten gelten steuerlich erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung vom Bankkonto als bezahlt.
Der 0 %-Umsatzsteuersatz für kleine PV-Anlagen endet vorzeitig am 1.4.2025.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 ändern sich 2025 und 2026 die Regeln für ESt-Basispauschalierung und Vorsteuerpauschalierung.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 ermöglicht Arbeitgebern, bis zu EUR 1.000 jährlich steuerfrei als zusätzliche Prämie auszuzahlen.
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