Geplante gesetzliche Neuerungen
Unternehmen und Privatpersonen sollten die wichtigsten Neuerungen frühzeitig beachten, da sie Auswirkungen auf Abschreibungen, Umsatzsteuer, Zuständigkeiten, Förderlogik und Begünstigungen haben können.
Geplante Änderungen:
Fortführung der AfA des Rechtsvorgängers bzw. fiktive Anschaffungskosten bei Altgebäuden, monatlicher Wechsel zwischen Freiwilligenpauschale und Reiseaufwandsentschädigungen, Begrenzung von Fahrtkostenersätzen auf tatsächliche bzw. günstigste Kosten, Anhebung der Großbetriebsgrenze auf 12,5 Mio. Euro, neue Steuerschuldnerschaft bei Anteilsvereinigung, Anpassungen bei falschem Umsatzsteuerausweis, Ausweitung der Tabaksteuer auf neue Produkte.
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