Die BUAG-Novelle 2026 bringt mehrere Änderungen für die Baubranche. Betroffen sind das BauID-System, grenzüberschreitende Entsendungen und Überlassungen, bestimmte Metalltechnik- und Spenglerbetriebe sowie die Schlechtwetterentschädigung. Teilweise gelten konkrete Übergangs- und Antragsfristen.
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Bei Altgrundstücken kann eine erst nach dem Verkauf erfolgte Umwidmung zu einer höheren Immobilienertragsteuer führen. Maßgeblich ist insbesondere, ob die Umwidmung innerhalb von fünf Jahren erfolgt und ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Veräußerung besteht.
Der Verkürzungszuschlag kann bei festgestellten Abgabennachforderungen ein Finanzstrafverfahren vermeiden. Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 wurde sein Anwendungsbereich erweitert. Entscheidend sind Höhe der Nachforderungen, fristgerechte Zahlung, mögliche Ausschlussgründe und die daraus resultierende Straffreiheit.
Der 30. September ist für viele Unternehmen ein wichtiger steuerlicher Stichtag. Zu beachten sind insbesondere die Offenlegung von Jahresabschlüssen, Anträge auf Herabsetzung von Vorauszahlungen, Vorsteuer-Rückerstattungen innerhalb der EU sowie Anzahlungen zur Vermeidung von Anspruchszinsen.
Bei kurzfristiger touristischer Vermietung ist die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und gewerblichen Einkünften nicht immer eindeutig. Das BFG beurteilt dabei insbesondere Umfang und Art der zusätzlich zur bloßen Wohnungsüberlassung erbrachten Leistungen.
Beim Übergang von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung stellt sich häufig die Frage, wie spätere Zahlungseingänge für bereits erbrachte Leistungen zu behandeln sind. Das BFG stellt dabei auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ab.
Wer Wertpapiere von einem ausländischen auf ein österreichisches Depot überträgt, muss seit 1.7.2026 eine neue Meldepflicht beachten. Für die steuerneutrale Übertragung ist innerhalb eines Monats eine Meldung an das zuständige Finanzamt erforderlich.
Die Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege kann neben einer Abgabenhinterziehung ein eigenständiges Finanzvergehen darstellen. Das BFG wertet die Verwendung außerdem als Dauerdelikt. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Beginn der Verjährungsfrist haben.
Ob Schüler und Studierende in den Ferien einen Ferialjob oder ein Pflichtpraktikum absolvieren, beeinflusst Entlohnung, Sozialversicherung und arbeitsrechtliche Ansprüche. Entscheidend sind insbesondere Ausbildungszweck, Bezahlung, persönliche Abhängigkeit und die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit.
Für Gesellschafterverrechnungskonten gelten ab 2027 verschärfte steuerliche Vorgaben. Offene Forderungen einer GmbH müssen bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in ein fremdübliches Darlehen umgewandelt werden. Andernfalls kann eine kapitalertragsteuerpflichtige Ausschüttung fingiert werden.
Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Elektro-Firmenfahrzeuge soll ab 1. Jänner 2027 eingeschränkt werden. Vorgesehen sind gestaffelte, gegenüber Verbrennern weiterhin reduzierte Sachbezugswerte. Die endgültige Umsetzung hängt noch von der Anpassung der Sachbezugswerteverordnung ab.
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 ändert den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, führt einen progressiven Körperschaftsteuertarif ein und erhöht die effektive Immobilienertragsteuer für bestimmte Altgrundstücke. Unternehmen und Immobilieneigentümer sollten die neuen zeitlichen und finanziellen Auswirkungen frühzeitig berücksichtigen.
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