Ab 1.7.2025 ist bei der Veräußerung von Grundstücken, die nach dem 31.12.2024 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, ein 30 %iger Umwidmungszuschlag auf den Veräußerungsgewinn zu beachten.
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Ab 1.7.2025 entfällt die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 t.
Laut aktueller Auskunft des BMF unterliegt der Ausbildungskostenrückersatz bei Arbeitnehmerkündigung nicht mehr der Umsatzsteuer.
Mit 1.7.2025 traten neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer in Kraft:
Nur spendenbegünstigte Organisationen ermöglichen steuerlich absetzbare Zuwendungen.
COVID-19-Förderungen wie Fixkostenzuschüsse sind einkommensteuerfrei.
Das BFG ließ den Zinsabzug trotz Niedrigbesteuerung zu, da diese auf Verlusten beruhte und das Abzugsverbot gegen EU-Recht verstoße.
Das BFG bestätigte: Rückforderungen rechtswidriger COFAG-Förderungen sind ab dem Auszahlungszeitpunkt zu verzinsen.
Privatstiftungen zahlen Zwischensteuer auf einbehaltene Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne.
Das BFG entschied:
Ab 1.4.2025 entfallen Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld.
Ärztezentren können Räumlichkeiten umsatzsteuerfrei vermieten oder ein umsatzsteuerpflichtiges Dienstleistungspaket anbieten.
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