Ab 1.1.2026 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig Teilpension beziehen.
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Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze von 35.000 auf 55.000 Euro brutto pro Jahr angehoben.
Seit 2024 können gemeinnützige Vereine ein Freiwilligenpauschale steuerfrei zahlen.
Werbungskosten gelten steuerlich erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung vom Bankkonto als bezahlt.
Der 0 %-Umsatzsteuersatz für kleine PV-Anlagen endet vorzeitig am 1.4.2025.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 ändern sich 2025 und 2026 die Regeln für ESt-Basispauschalierung und Vorsteuerpauschalierung.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 ermöglicht Arbeitgebern, bis zu EUR 1.000 jährlich steuerfrei als zusätzliche Prämie auszuzahlen.
Ab 1.7.2025 ist bei der Veräußerung von Grundstücken, die nach dem 31.12.2024 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, ein 30 %iger Umwidmungszuschlag auf den Veräußerungsgewinn zu beachten.
Ab 1.7.2025 entfällt die NoVA für leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 bis 3,5 t.
Laut aktueller Auskunft des BMF unterliegt der Ausbildungskostenrückersatz bei Arbeitnehmerkündigung nicht mehr der Umsatzsteuer.
Mit 1.7.2025 traten neue Regelungen zur Grunderwerbsteuer in Kraft:
Nur spendenbegünstigte Organisationen ermöglichen steuerlich absetzbare Zuwendungen.
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