Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge
Die mit Ende 2024 eingeführte Erhöhung wird damit teilweise rückgängig gemacht. Für Dienstreisen, die vor dem 1.7.2025 durchgeführt, aber erst später abgerechnet werden, bleibt der höhere Satz weiterhin anwendbar. Für PKW bleibt das Kilometergeld bei EUR 0,50 pro Kilometer unverändert. Besonders betroffen sind Fahrräder, da sich der bisherige Satz von EUR 0,38 auf EUR 0,25 reduziert. Die jährlichen Höchstgrenzen bleiben bestehen (z. B. 30.000 km für PKW und Motorräder bzw. 3.000 km für Fahrräder).
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