Rechnungsberichtigung bei Leistungen an Endverbraucher
Problematisch ist dies, wenn der Rechnungsempfänger nicht bekannt ist und die Rechnung nicht berichtigt werden kann. Besonders bei Kleinbetragsrechnungen stellt sich die Frage, inwieweit eine nachträgliche Korrektur oder Verminderung der Steuerschuld möglich ist.
Pragmatisches Ergebnis des EuGH
Der EuGH entschied, dass keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung entsteht, wenn die Leistungen ausschließlich an Endverbraucher erbracht wurden, da hier kein Vorsteuerabzug droht. Sind jedoch auch Unternehmer Empfänger, kann der Anteil jener Rechnungen, die an Unternehmer gingen, im Schätzungswege ermittelt werden. Nur für diesen Anteil bleibt eine Steuerschuld bestehen.
Hinweis
Für die Praxis bedeutet dies: Bei Kleinbetragsrechnungen an unbekannte Empfänger kann der Unternehmer den Anteil unternehmerischer Leistungsempfänger schätzen. Entscheidend ist die Frage, ob ein Vorsteuerabzug möglich gewesen wäre. Liegt keine Gefährdung des Steueraufkommens vor, entfällt die Steuerschuld kraft Rechnungslegung.
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