ECA-Monat

Zurverfügung­stellung von PKW-Abstell- und Garagen­plätzen

Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass die kostenlose Zurverfügungstellung eines PKW-Abstell- oder Garagenplatzes an Arbeitnehmer dann keinen steuerpflichtigen Sachbezug darstellt, wenn der Arbeitnehmer ohnehin ein gültiges Parkpickerl besitzt und daher auch ohne den Firmenparkplatz kostenlos parken könnte.

Ein geldwerter Vorteil entsteht nur, wenn sich der Arbeitnehmer durch die Leistung tatsächlich Kosten erspart, die ansonsten angefallen wären. Reine Bequemlichkeitsvorteile – wie ein kürzerer Arbeitsweg oder der Wegfall der Parkplatzsuche – sind steuerlich nicht relevant. Daher ist in diesen Fällen kein Sachbezug anzusetzen. Ob der Verwaltungsgerichtshof diese Rechtsansicht bestätigen wird, bleibt abzuwarten.

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