ECA-Monat

Entwurf zu Forschungs­prämien-richtlinien

Für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen kann weiterhin eine Forschungsprämie von 14 % geltend gemacht werden.

Das Finanzministerium hat dazu neue Richtlinien vorbereitet, die ab 2026 gelten sollen. Sie enthalten Klarstellungen zu Anspruch, Bemessungsgrundlage und Verfahren, ersetzen aber keine gesetzlichen Bestimmungen, sondern dienen als Auslegungshilfe.

Begünstigte Forschung (FuE)

Begünstigt sind geplante, systematische und innovative Tätigkeiten mit ungewissem Ergebnis. Maßgeblich ist das „Frascati-Handbuch“. Die Tätigkeit muss neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch und übertragbar sein. Die Richtlinien konkretisieren diese Kriterien anhand bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.

Fiktiver Unternehmerlohn

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer kann seit 2022 ein fiktiver Eigenlohn berücksichtigt werden. Maximal 1.720 Stunden pro Jahr zu je EUR 50,00 sind ansetzbar (max. EUR 86.000,–). Erforderlich sind genaue Zeitaufzeichnungen; der Ansatz entfällt, wenn ohnedies eine Vergütung bezahlt wird.

Kooperationen und Joint Ventures

Neue Regelungen betreffen Forschungskooperationen und COMET-Zentren. Klar ist insbesondere, welcher Aufwand bei den jeweiligen Partnern begünstigt ist. Finanzierungsbeiträge an COMET-Zentren selbst können nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

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