Entwurf zu Forschungsprämien-richtlinien
Das Finanzministerium hat dazu neue Richtlinien vorbereitet, die ab 2026 gelten sollen. Sie enthalten Klarstellungen zu Anspruch, Bemessungsgrundlage und Verfahren, ersetzen aber keine gesetzlichen Bestimmungen, sondern dienen als Auslegungshilfe.
Begünstigte Forschung (FuE)
Begünstigt sind geplante, systematische und innovative Tätigkeiten mit ungewissem Ergebnis. Maßgeblich ist das „Frascati-Handbuch“. Die Tätigkeit muss neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch und übertragbar sein. Die Richtlinien konkretisieren diese Kriterien anhand bisheriger Rechtsprechung und Verwaltungspraxis.
Fiktiver Unternehmerlohn
Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer kann seit 2022 ein fiktiver Eigenlohn berücksichtigt werden. Maximal 1.720 Stunden pro Jahr zu je EUR 50,00 sind ansetzbar (max. EUR 86.000,–). Erforderlich sind genaue Zeitaufzeichnungen; der Ansatz entfällt, wenn ohnedies eine Vergütung bezahlt wird.
Kooperationen und Joint Ventures
Neue Regelungen betreffen Forschungskooperationen und COMET-Zentren. Klar ist insbesondere, welcher Aufwand bei den jeweiligen Partnern begünstigt ist. Finanzierungsbeiträge an COMET-Zentren selbst können nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
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