ECA-Monat

Zwischensteuer bei Privatstiftungen

Privatstiftungen zahlen Zwischensteuer auf einbehaltene Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne.

Der Satz beträgt 2025 noch 23 %, ab 2026 27,5 %. Bei späterer Ausschüttung an Begünstigte wird ein Teil der Zwischensteuer angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Andere Einkünfte unterliegen der regulären Körperschaftsteuer.

Keine Rechtssicherheit

Die Anrechnung von Zuwendungen an ausländische Begünstigte auf die Zwischensteuer bleibt umstritten. Laut BFG verstößt die Neuregelung weiterhin gegen Unionsrecht. Zwei Amtsrevisionen sind beim VwGH anhängig. Offen ist, ob erneut der EuGH angerufen wird. Rechtssicherheit bleibt vorerst ausständig.

Hinweis:

Die Zwischensteuer ist ein wesentlicher Faktor bei der Vermögensplanung mit Privatstiftungen. Mit fundierter Kenntnis der Regelungen und vorausschauender Steuerplanung lassen sich Nachteile vermeiden. So kann Vermögen effizient in der Stiftung gehalten oder übertragen werden. Eine individuelle steuerliche Beratung ist dafür unbedingt empfehlenswert.

 

Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.