ECA-Monat

Wichtige Termine im September 2024

Nicht vergessen!

Vorsteuererstattung aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.9.2024 beantragen

Inländische Unternehmer können ausländische Vorsteuern unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Für Vorsteuern aus EU-Staaten 2023 endet die Frist am 30.9.2024. Anträge sind über FinanzOnline einzureichen, inklusive gescannter Rechnungen über EUR 1.000,00. Mindestbeträge für die Erstattung betragen EUR 400,00 bzw. EUR 50,00.

Frist für Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2023

Die Offenlegung des Jahresabschlusses muss wieder innerhalb von neun Monaten ab dem Bilanzstichtag erfolgen. Für das Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2023 ist der Jahresabschluss bis spätestens 30.9.2024 beim Firmenbuch einzureichen.

Überprüfung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Steuerpflichtige müssen vierteljährlich Vorauszahlungen für Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer leisten. Für 2024 kann bis 30.9. eine Anpassung beantragt werden, wenn der Gewinn niedriger ausfällt. Ein formloser Antrag mit Begründung und Nachweisen ist notwendig. Auch eine Erhöhung der Vorauszahlung bis zum 30.9. ist möglich.

Überprüfung der Anspruchsverzinsung

Für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2023, die nach dem 30.9.2024 festgesetzt werden, fallen Anspruchszinsen ab dem 1.10.2024 an. Der Zinssatz beträgt aktuell 5,88 %. Eine Anzahlung bis zum 30.9.2024 kann die Verzinsung vermeiden. Gutschriften werden ab dem gleichen Zeitpunkt ebenfalls verzinst.

Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.