ECA-Monat

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Bereits vor Beginn einer Vermietung können steuerliche Aufwendungen abzugsfähig sein. Voraussetzung ist jedoch eine nach außen eindeutig dokumentierte Vermietungsabsicht.

Vorsteuern und Werbungskosten können bereits während der Errichtung oder Anschaffung einer Immobilie geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die spätere Vermietung anhand objektiver Umstände klar erkennbar und nachvollziehbar dokumentiert wird.

Keine objektiv erkennbare Vermietungsabsicht

Nach der Rechtsprechung reichen bloße Absichtserklärungen nicht aus. Fehlen konkrete Vermietungsmaßnahmen wie verbindliche Mietvereinbarungen oder andere objektive Nachweise, kann der Vorsteuer- und Werbungskostenabzug versagt werden.

Tipp

Wer bereits vor Beginn der Vermietung steuerliche Aufwendungen geltend machen möchte, sollte seine Vermietungsabsicht durch konkrete Maßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation nach außen belegen.  

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