ECA-Monat

Verwendung unrichtiger Belege als Dauerdelikt

Die Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege kann neben einer Abgabenhinterziehung ein eigenständiges Finanzvergehen darstellen. Das BFG wertet die Verwendung außerdem als Dauerdelikt. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Beginn der Verjährungsfrist haben.

Wer vorsätzlich Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verwendet, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen oder zu verschleiern, begeht ein eigenständiges Finanzvergehen. Dafür droht eine Geldstrafe von bis zu EUR 100.000,00. Eine zusätzliche Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung ist möglich.

Dauerdelikt

Das BFG qualifiziert die Verwendung unrichtiger Belege als Dauerdelikt. Dieses besteht bis zur Entfernung des betreffenden Belegs aus der Buchhaltung. Erst dann beginnt nach Ansicht des BFG die Verjährungsfrist. Dadurch können sich auch Auswirkungen auf die Verjährung bereits verwirklichter anderer Finanzvergehen ergeben.

Tipp

Nicht jede fehlerhafte Rechnung führt automatisch zu einer Finanzordnungswidrigkeit. Zweifelhafte Belege sollten jedoch rasch aufgeklärt werden. Bei konkreten Verdachtsfällen ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem steuerlichen oder finanzstrafrechtlichen Berater sinnvoll. Eine solche Finanzordnungswidrigkeit kann grundsätzlich auch durch Selbstanzeige saniert werden.

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