Verwendung unrichtiger Belege als Dauerdelikt
Wer vorsätzlich Belege verfälscht, falsche oder unrichtige Belege herstellt oder verwendet, um Geschäftsvorgänge vorzutäuschen oder zu verschleiern, begeht ein eigenständiges Finanzvergehen. Dafür droht eine Geldstrafe von bis zu EUR 100.000,00. Eine zusätzliche Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung ist möglich.
Dauerdelikt
Das BFG qualifiziert die Verwendung unrichtiger Belege als Dauerdelikt. Dieses besteht bis zur Entfernung des betreffenden Belegs aus der Buchhaltung. Erst dann beginnt nach Ansicht des BFG die Verjährungsfrist. Dadurch können sich auch Auswirkungen auf die Verjährung bereits verwirklichter anderer Finanzvergehen ergeben.
Tipp
Nicht jede fehlerhafte Rechnung führt automatisch zu einer Finanzordnungswidrigkeit. Zweifelhafte Belege sollten jedoch rasch aufgeklärt werden. Bei konkreten Verdachtsfällen ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem steuerlichen oder finanzstrafrechtlichen Berater sinnvoll. Eine solche Finanzordnungswidrigkeit kann grundsätzlich auch durch Selbstanzeige saniert werden.
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