Verschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung
Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 sieht Änderungen bei der Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen vor. Neben der Möglichkeit einer Steuerstundung treten künftig zusätzliche Meldepflichten in den Vordergrund.
Grundsätzliche Möglichkeit der Steuerstundung
Bei einem Wegzug innerhalb der EU oder des EWR kann die Besteuerung stiller Reserven unter bestimmten Voraussetzungen bis zur späteren Veräußerung des Vermögens aufgeschoben werden.
Tipp
Die Steuerstundung ist weiterhin möglich, setzt jedoch einen entsprechenden Antrag und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Wiederkehrende Meldeverpflichtung
Künftig ist jährlich nachzuweisen, dass kein die Steuerfestsetzung auslösendes Ereignis eingetreten ist. Unterbleibt dieser Nachweis, kann dies zu einer fiktiven Veräußerung mit entsprechenden steuerlichen Folgen führen.
Einmalige Meldeverpflichtung
Für bereits bestehende Wegzugsfälle gelten unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Nachweispflichten. Betroffene sollten prüfen, ob sie von den neuen Regelungen erfasst werden.
Tipp
Vor einem Wegzug ins Ausland empfiehlt sich eine rechtzeitige steuerliche Planung sowie die laufende Erfüllung der vorgesehenen Nachweispflichten.
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