ECA-Monat

Vereine: Aufzeichnungs­pflichten für Freiwilligen­pauschalen und Reiseaufwands­entschädigungen

Seit 2024 können gemeinnützige Vereine ein Freiwilligenpauschale steuerfrei zahlen.

Sportvereine dürfen zusätzlich pauschale Reiseaufwandsentschädigungen bis EUR 120 pro Einsatztag (max. EUR 720 monatlich) gewähren. Voraussetzung: lückenlose Aufzeichnungen und fristgerechte Meldungen an das Finanzamt, um steuerliche und finanzstrafrechtliche Nachteile zu vermeiden.

Freiwilligenpauschale

Das kleine Freiwilligenpauschale: bis EUR 30 pro Tag, max. EUR 1.000 jährlich. Das große: bis EUR 50 pro Tag, max. EUR 3.000 jährlich, für bestimmte gemeinnützige Tätigkeiten. Überschreitungen müssen bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch gemeldet werden. Vereine müssen Art, Höhe und Einsatztage dokumentieren.

Pauschale Reiseaufwandsentschädigung

Nur Sportvereine dürfen diese steuerfreien Pauschalen zahlen. Bei rein steuerfreien Zahlungen: Lohnaufzeichnungen mit Einsatztagen und Beträgen erstellen und im Formular L 19 ans Finanzamt übermitteln. Bei zusätzlichen Zahlungen: Lohnzettel (L 16) übermitteln. Fehlende Aufzeichnungen oder Meldepflichtverstöße führen zu steuerlichen und finanziellen Konsequenzen.

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