ECA-Monat

UST-Steuerschuld bei betrüge­rischer Rechnungs­ausstellung

Ein Arbeitgeber schuldet die Umsatzsteuer bei unsorgfältiger Rechnungsstellung.

Arbeitgeber haften für betrügerisch ausgestellte Rechnungen ihrer Mitarbeiter, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Der EuGH prüfte den Fall einer Tankstellenbetreiberin, deren Arbeitnehmerin ohne Wissen der Geschäftsführung Rechnungen mit 319.000 EUR USt ausstellte, um unrechtmäßige Vorsteuerabzüge zu ermöglichen. Die Steuerbehörde setzte daraufhin die geschuldete USt fest. Im Rechtsmittelverfahren wurde der EuGH befragt, ob der Arbeitgeber für diese USt haftet und ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die Rechnungsstellung durch Mitarbeiter nicht ausreichend kontrollieren.

Entscheidung des EuGH

Der EuGH entschied, dass Arbeitgeber für betrügerische Rechnungen ihrer Mitarbeiter haften können, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Wird eine Rechnung ohne Wissen des Arbeitgebers ausgestellt, schuldet primär der tatsächliche Aussteller die USt. Fehlende Aufsicht kann jedoch zur Steuerpflicht des Arbeitgebers führen.

Fazit:
Arbeitgeber tragen eine umfassende Sorgfaltspflicht für Mitarbeiter, die USt-Rechnungen ausstellen. Bei Pflichtverletzungen haften sie für Steuerforderungen – auch ohne Kenntnis betrügerischer Handlungen. Strenge Kontrollen sind erforderlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

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