ECA-Monat

Unternehmens­über­tragung in der Familie

Die Übergabe eines Familienunternehmens ist durch das Grace-Period-Gesetz erleichtert.

Das Grace-Period-Gesetz erleichtert Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Eine Nachfolge umfasst materielle (Maschinen, Warenlager) und immaterielle Werte (Kundenstock, Lizenzen). Die Übertragung kann durch Kauf, Pacht, Schenkung oder Erbschaft erfolgen – steuerlich entgeltlich oder unentgeltlich gestaltet.

Begleitung des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde

Unternehmensübergaben innerhalb der Familie können nun auf Antrag von der Abgabenbehörde begleitet werden. Dies erhöht die Rechtssicherheit und reduziert Hürden. Die Regelung erleichtert Betriebsübertragungen, da rund zwei Drittel aller Nachfolgen im Familienverband erfolgen.

Übertragung des Unternehmens innerhalb von zwei Jahren

Nur natürliche Personen als Unternehmer können den Antrag stellen, wenn sie wesentlich beteiligt oder geschäftsführend sind. Die Übergabe an Angehörige muss binnen zwei Jahren erfolgen. Eine Finanzstrafe in den letzten fünf Jahren schließt die begleitende Kontrolle aus.

Außenprüfung des Finanzamts

Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen und führt eine Außenprüfung der letzten drei Jahre durch. Antragsteller müssen alle relevanten Sachverhalte offenlegen, während das Finanzamt eine erweiterte Auskunftspflicht hat. Ziel ist mehr Rechtssicherheit. Anträge sind seit 1.1.2025 möglich.

Hinweis:
Eine frühzeitige, sorgfältige Planung ist essenziell, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden. Klare Nachfolgeregelung, familiäre Interessen und transparente Kommunikation sind entscheidend. Eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater sichert einen rechtssicheren und zukunftsorientierten Übergabeprozess.

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