Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen
Eine vorübergehende Steuerverkürzung genügt. Unternehmer müssen daher besonders sorgfältig vorgehen, da schon kleine Fehler bei Vorsteuerabzügen finanzstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen können.
Überhöhte Vorsteuern
Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass bereits ein vorübergehender Steuervorteil durch überhöhte Vorsteuern als Abgabenhinterziehung gilt. Auch geringfügige Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung können finanzstrafrechtliche Konsequenzen haben. Unternehmer sollten daher jede UVA sorgfältig prüfen und Fehler umgehend berichtigen, um Risiken zu vermeiden.
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