ECA-Monat

Umsatzsteuer­pflicht von Gut­scheinen

Gutscheine sind neben Bar- oder Giralgeld gängige Zahlungsmittel.

Gutscheine sind neben Bar- oder Giralgeld gängige Zahlungsmittel. Umsatzsteuerlich stellt sich die Frage, ob die Steuerpflicht bei Ausgabe des Gutscheins oder erst bei dessen Einlösung eintritt.

Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen hängt davon ab, ob die Leistung beim Kauf bereits konkretisiert ist. Einzweck-Gutscheine sind bei Ausgabe steuerpflichtig, da die Leistung und der Steuersatz feststehen. Mehrzweck-Gutscheine sind erst bei Einlösung steuerpflichtig. Rabattgutscheine führen zu einer Reduktion der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage.

Kombination mit Lieferungen oder sonstigen Leistungen

Die umsatzsteuerliche Behandlung eines Gutscheins, der mit einer unternehmerischen Leistung verknüpft ist, war Gegenstand eines VwGH-Urteils. Der VwGH entschied, dass Wertgutscheine erst umsatzsteuerbar sind, wenn der leistende Unternehmer, der Leistungsort, der Leistungsgegenstand und der Steuersatz feststehen.

Tipp:

Durch die vertragliche Ausgestaltung von Wertgutscheinen kann der Zeitpunkt der Umsatzsteuerfälligkeit beeinflusst und die Liquidität des Unternehmens verbessert werden.

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