Übermittlung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
Jahresabschlüsse müssen über justizonline.gv.at oder über eine ERV-Stelle übermittelt werden. Seit 1.3.2025 gilt verpflichtend die neue Struktur JAb 4.0. In Ausnahmefällen ist weiterhin eine Übermittlung als PDF zulässig.
Strafen bei Versäumnissen
Die Offenlegung muss binnen neun Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen. Bei Fristversäumnis drohen Zwangsstrafen von 350 bis 3.600 Euro, die sowohl Gesellschaft als auch Geschäftsführer treffen. Wiederholte Säumnis erhöht die Strafen deutlich. Rechtzeitige Einreichung ist daher unerlässlich, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Verpflichtung zur Einreichung
Alle Kapitalgesellschaften, einschließlich GmbH & Co KG, müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Der Umfang der einzureichenden Unterlagen richtet sich nach der Gesellschaftsgröße. Auch Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in Österreich sind verpflichtet, ihre Abschlüsse elektronisch einzureichen.
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