ECA-Monat

Thermisch-ener­getische Sanier­ungen bei vermieteten Wohnobjekten

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wurde um einen Zuschlag für vermietete Wohnobjekte erweitert.

Eigentümer können Kosten für thermisch-energetische Sanierungen und den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche Alternativen steuerlich geltend machen – sowohl bei selbstgenutzten als auch bei vermieteten Gebäuden.

Antrag bei der Kommunalkredit Public Consulting

Das Öko-Sonderausgabenpauschale wird automatisch berücksichtigt, wenn eine Förderung über die Kommunalkredit Public Consulting bewilligt wurde. Voraussetzungen sind Mindestinvestitionen von EUR 4.000 (Sanierung) bzw. EUR 2.000 (Heizkesseltausch). Der steuerliche Abzug erfolgt über fünf Jahre – bei weiteren Maßnahmen verlängert sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Nur für natürliche Personen

Das Öko-Sonderausgabenpauschale steht nur natürlichen Personen zu. Der neue, befristete Öko-Zuschlag von 15 % ermöglicht zusätzlich die steuerliche Berücksichtigung von Sanierungskosten auch bei vermieteten Objekten – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – in den Jahren 2024 und 2025 bzw. in den entsprechenden Wirtschaftsjahren.

Fazit:
Das Öko-Sonderausgabenpauschale und der Öko-Zuschlag fördern energetische Sanierungen durch steuerliche Entlastung. Hauseigentümer profitieren von direkten Abzugsmöglichkeiten, wodurch Investitionen in klimafreundliche Maßnahmen finanziell attraktiver werden. Die Regelungen schaffen gezielte Anreize zur Verbesserung der Energieeffizienz und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

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