ECA-Monat

Teilpension und neue Art der Altersteilzeit

Ab 1.1.2026 können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig Teilpension beziehen.

Voraussetzung ist Anspruch auf Alterspension. Damit bleibt das Pensionskonto offen und wird weitergeführt. Ziel ist ein flexibler Übergang in den Ruhestand, während der Zugang zur Altersteilzeit künftig deutlich eingeschränkt wird.

Antrag bei der Pensionsversicherung

Für die Teilpension ist eine schriftliche Arbeitszeitreduktion zwischen 25 % und 75 % mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Zusätzlich muss ein Antrag bei der Pensionsversicherung gestellt werden. Je nach Umfang der Reduktion wird eine Teilpension von 25 %, 50 % oder 75 % ausbezahlt, während Versicherungszeiten weiterlaufen.

Altersteilzeit

Ab 2026 ist die Altersteilzeit nur noch drei Jahre vor dem Pensionsalter möglich. Zusätzlich wird die erforderliche Versicherungsdauer verlängert und der Lohnausgleich für Arbeitgeber verringert. Nebenjobs führen künftig zum Verlust des Anspruchs. Damit soll eine längere Erwerbstätigkeit und eine bessere Planbarkeit im Pensionssystem erreicht werden.

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