ECA-Monat

Steuerliche An­erkennung von rück­wirkenden Rechts­geschäften

Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind im Steuerrecht nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt.

Ein Bauunternehmen gewährte seinen Mitarbeitern steuerfreie Taggelder basierend auf einer 2017 abgeschlossenen, zunächst ungültigen Betriebsvereinbarung. Nach Gründung eines Betriebsrats 2022 wurde die Vereinbarung rückwirkend genehmigt, woraufhin das Unternehmen Beschwerde gegen die Steuerbescheide einlegte.

Hintergrund

Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Regelung zwischen Betriebsinhaber und Betriebsrat, die lohngestaltende Vorschriften, wie Taggelder, betrifft. Schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte können zivilrechtlich rückwirkend genehmigt werden, wenn das zuständige Organ bei Abschluss fehlte, jedoch die Vereinbarung später bestätigt.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes (BFG)

Das BFG entschied, dass ohne Betriebsrat keine gültige Betriebsvereinbarung vorliegt und gezahlte Taggelder nicht steuerfrei sind. Steuerrechtlich zählt der Zeitpunkt des Steuertatbestandes, nicht nachträgliche privatrechtliche Änderungen. Rückwirkende Vereinbarungen können weder Steuerschulden aufheben noch neue Steuerverpflichtungen begründen. Betroffene Zahlungen müssen daher nachversteuert werden.

Fazit:
Die nachträgliche Genehmigung der Vereinbarung durch den 2022 gegründeten Betriebsrat hat steuerlich keine Rückwirkung, da sie keine Betriebsvereinbarung im Sinne des ArbVG darstellt. Der Abgabenanspruch bleibt bestehen, und das Taggeld ist steuerpflichtig zu behandeln.

Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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