Steuerfreie SEG-Zulage an Ordinationshilfen
Entscheidend ist, ob sie überwiegend Tätigkeiten mit direktem Kontakt zu potenziell infektiösen Patienten ausüben. Maßgeblich sind die gesamte Arbeitszeit und ein nachvollziehbarer Nachweis der erhöhten, zwangsläufigen Gesundheitsgefährdung.
Konkretes Risikoprofil der jeweiligen Tätigkeit
Nicht jeder Patientenkontakt rechtfertigt automatisch eine steuerfreie Gefahrenzulage. Entscheidend ist das konkrete Risikoprofil der Tätigkeit. Bei Ordinationshilfen in allgemeinmedizinischen oder kinderärztlichen Praxen kann eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegen, da diese häufig erste Anlaufstellen für akut erkrankte Patienten sind.
Fazit
Die Entscheidung zeigt: Steuerfreie Gefahrenzulagen können auch außerhalb klassischer Hochrisikoberufe möglich sein, wenn die tatsächliche Gefährdung im Arbeitsalltag nachvollziehbar belegt wird. Empfehlenswert sind laufende, lückenlose Aufzeichnungen über Art, Zeitpunkt und Umfang der konkreten gefährdenden Tätigkeiten.
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