Sachbezug für mehrere Kraftfahrzeuge
Fehlen Fahrtenbücher oder andere verlässliche Nachweise zur ausschließlichen beruflichen Nutzung, kann das Finanzamt Sachbezugswerte ansetzen. Im Anlassfall war strittig, ob bei mehreren Fahrzeugen nur ein Sachbezug genügt.
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)
Das BFG bestätigte: Bereits die Möglichkeit der Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs kann einen Sachbezug auslösen. Stehen einem Geschäftsführer mehrere Fahrzeuge uneingeschränkt zur Verfügung, können auch mehrere Sachbezüge anzusetzen sein. Ohne Fahrtenbuch oder belastbare Nachweise ist der tatsächliche Nutzungsumfang nicht entscheidend.
Fazit
Bei mehreren privat nutzbaren Dienstfahrzeugen kann für jedes Fahrzeug ein eigener Sachbezug anfallen. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitnehmer die Privatnutzung uneingeschränkt möglich ist und keine lückenlose Dokumentation vorliegt. Arbeitgeber sollten klare Nutzungsbeschränkungen vereinbaren oder präzise Fahrtenbücher verlangen, um Mehrfach-Sachbezüge zu vermeiden.
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