Parlament beschloss steuerliche Änderungen
Für vor dem 7.3.2025 abgeschlossene Verträge gilt er noch bis 1.1.2026. Danach unterliegen Lieferung, Erwerb und Installation wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.
USt auf Photovoltaikmodule
Der USt-Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen entfällt. Für vor dem 7.3.2025 abgeschlossene Verträge gilt er noch bis 1.1.2026. Danach unterliegen Lieferung, Erwerb und Installation wieder dem regulären Umsatzsteuersatz.
Motorbezogene Versicherungssteuer von E-Autos
Seit 1.4.2025 unterliegen Elektrofahrzeuge grundsätzlich der motorbezogenen Versicherungssteuer. Für PKW erfolgt die Berechnung nach Motorleistung und Eigengewicht. Ausgenommen sind Mopeds bis 4 kW. Plug-in-Hybride werden höher besteuert – durch Anpassung des Steuersatzes.
ESt-Spitzensteuersatz
Der Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über EUR 1 Mio. bleibt bestehen und wurde bis einschließlich 2029 verlängert.
Energiekrisenbeitrag für Strom und fossile Energieträger
Der Energiekrisenbeitrag für Strom gilt bis 1.4.2030, der Beitragssatz steigt auf 95 %. Die Erlösobergrenze sinkt auf EUR 90/MWh bzw. EUR 100 für neue Anlagen. Der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger wird bis einschließlich 2029 verlängert.
Wettgebühr
Seit 1.4.2025 beträgt die Wettgebühr 5 % des Wetteinsatzes statt bisher 2 %. Diese Erhöhung dient der steuerlichen Angleichung innerhalb des Glücksspielsektors und betrifft sämtliche in Österreich abgegebenen Wetten.
Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.