NoVA-Befreiung für leichte Nutzfahrzeuge
Der Nationalrat beschloss diese Maßnahme am 16.6.2025 im Rahmen des Entlastungspakets.
Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die NoVA ist eine einmalige Steuer, die bei Lieferung oder Erstzulassung von PKW, Motorrädern und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t anfällt. Sie bemisst sich nach Kaufpreis, Motorleistung und CO₂-Ausstoß.
Befreiung für Nutzfahrzeuge der Klasse N1
Ab 1.7.2025 unterliegen nur mehr Fahrzeuge zur hauptsächlichen Personenbeförderung der NoVA. Transporter mit einer Sitzreihe sind befreit. Bei zwei Sitzreihen gilt die Befreiung nur bei einfacher Ausstattung und geeignetem Laderaum – genaue Kriterien sind vom Finanzministerium noch festzulegen.
Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.