ECA-Monat

Neuigkeiten in der Lohn­verrechnung 2025

Zu Beginn des Jahres 2025 wurden Änderungen beim Fahrtkostenersatz, Kilometergeld und den Regelungen für arbeitsplatznahe Kleindienstwohnungen wirksam.

Fahrtkostenersatzverordnung

Arbeitgeber können Dienstreisekosten nun alternativ zum Fahrscheinpreis pauschal ersetzen: 0,50 EUR/km für 50 km, 0,20 EUR/km für 250 km, 0,10 EUR/km darüber hinaus – oder die fiktiven Kosten des günstigsten ÖPNV-Tickets. Beides ist bis 2.450 EUR jährlich steuerfrei.

Kilometergeldverordnung

Ab 1.1.2025 gelten für Werbungskosten und Betriebsausgaben dieselben Kilometersätze wie in der Personalverrechnung: 0,50 EUR/km, maximal 30.000 km pro Jahr. Diese Regelung betrifft sowohl Arbeitnehmerveranlagung als auch Selbständige.

Sachbezugswerteverordnung

Erleichterungen für arbeitsplatznahe Dienstwohnungen: Sachbezugsfreie Größe steigt auf 35 m², der 35 %-Abschlag gilt bis 45 m² (max. 12 Monate). Bei gemeinsamer Nutzung werden Gemeinschaftsräume nur anteilig angerechnet. Diese Änderungen reduzieren die steuerliche Belastung für Arbeitnehmer.

Hinweis:
Seit 1.1.2025 gelten neue Regelungen, die eine sorgfältige Umsetzung erfordern. Arbeitgeber sollten interne Prozesse anpassen und Mitarbeiter informieren, um eine korrekte und effiziente Abwicklung sicherzustellen.

Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.