Neue "Weiterbildungszeit"
Übergangsregelungen sichern laufende oder bis Ende März 2025 begonnene Maßnahmen ab. Neue Anträge sind ab 1.6.2025 nicht mehr möglich. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit bleiben arbeitsrechtlich zulässig, jedoch ohne finanzielle Unterstützung durch das AMS.
Eckpunkte der Nachfolgeregelung
Ab 1.1.2026 soll die „Weiterbildungszeit“ das bisherige Modell ersetzen. Geplant sind u. a. strengere Voraussetzungen: 20 Wochenstunden Weiterbildung, nur Präsenz- oder Live-Online-Kurse, verpflichtende Bildungsberatung, zwölf Monate Mindestbeschäftigung, Behaltefrist sowie Ausschluss direkt nach Elternkarenz. Details folgen mit Inkrafttreten der neuen Regelung.
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