Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel
Begünstigt sind laut Ministerratsliste insbesondere Milchprodukte, Eier, Gemüse, Obst, Getreide, Müllereierzeugnisse, Backwaren und Speisesalz; Fleisch und Wurstwaren bleiben ausgenommen. Unternehmen müssen Kassensysteme, Warenwirtschaft und Preisauszeichnung rechtzeitig anpassen, damit die Senkung korrekt umgesetzt werden kann.
Herausforderung für Unternehmen
Die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel entlastet Konsumenten, bringt für Unternehmen jedoch Umstellungsaufwand. Bis 1.7.2026 sind Registrierkassen, Warenwirtschaft und Buchhaltung an den neuen Steuersatz anzupassen. Zudem können sich Auswirkungen auf Kalkulation, Preisgestaltung und Preisauszeichnung ergeben. Eine rechtzeitige technische und organisatorische Vorbereitung ist daher wesentlich, um Fehler, Verzögerungen und falsche Abrechnungen zu vermeiden.
Information zur Finanzierung
Die Maßnahme soll vollständig gegenfinanziert werden, etwa durch eine gemeinschaftliche Plastikabgabe für nicht recyclebares Plastik oder eine gemeinschaftliche Paketabgabe für Drittstaatspakete.
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