Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Eine Immobiliengesellschaft musste daher für übersteigende Kosten aus Ausflügen und Weihnachtsfeiern keine Lohnabgaben entrichten – entgegen der Ansicht des Finanzamts.
Entscheidung des BFG
Geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen sind bis EUR 365 steuerfrei, Sachzuwendungen bis EUR 186. Darüber hinausgehende Beträge bleiben lohnsteuerfrei, wenn ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse besteht – etwa zur Förderung des Betriebsklimas. Laut BFG gilt dies auch für regelmäßige Ausflüge und Weihnachtsfeiern.
Fazit:
Laut BFG können Betriebsveranstaltungen lohnsteuerfrei sein, wenn sie überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen. Das Finanzamt sieht dies strenger und hat Revision beim VwGH erhoben. Dieser wird nun klären, ob ein ausschließliches Arbeitgeberinteresse Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist.
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