ECA-Monat

Kontenregisterabfrage und Konteneinschau durch die Finanzpolizei

Die Finanzpolizei kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Kontenregisterdaten und Kontoinformationen zugreifen.

Das Budgetmaßnahmengesetz 2026 erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Finanzpolizei. Ziel ist es, verdächtige Geldflüsse im Zusammenhang mit Scheinunternehmen rascher aufzuklären.

Einschränkungen der Einsichtsrechte

Eine Konteneinschau bleibt an strenge gesetzliche Voraussetzungen gebunden. Erforderlich sind insbesondere ein konkreter Verdacht, eine vorherige Aufforderung zur Herausgabe der Unterlagen sowie eine Bewilligung durch das Bundesfinanzgericht.

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