ECA-Monat

Instandhaltungs­rück­lage vom Kauf­preis der Immobilie abziehen?

Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen eine Instandhaltungsrücklage bilden, die beim Verkauf nicht zum Kaufpreis zählt und daher nicht der Immobilienertragsteuer unterliegt.

Absetzbar als Werbungskosten wird die Rücklage erst, wenn sie für konkrete Maßnahmen genutzt wird, da vorher unklar ist, ob Kosten abzugsfähig oder aktivierungspflichtig sind.

Ermittlung der Grunderwerbsteuer

Bei Verkauf einer Eigentumswohnung geht die Instandhaltungsrücklage an den Käufer über und kann für die Immobilienertragsteuer aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden. Die Grunderwerbsteuer umfasst jedoch die gesamte Gegenleistung, inklusive Rücklage. Der Kaufpreis ist auf Grund und Boden, Gebäude und Rücklage aufzuteilen und im Vertrag klar anzugeben.

Tipp:
Beim Wohnungskauf oder -verkauf sollte die Instandhaltungsrücklage im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Für Verkäufer senkt dies die ImmoESt, während Käufer beachten müssen, dass die Rücklage nicht Teil des Gebäudewerts ist und somit die Bemessungsgrundlage der Abschreibung nicht beeinflusst.

Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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