ImmoESt: Wohnrecht und Ratenzahlung
Wohnrecht
Das Wohnrecht ermöglicht die Nutzung einer Immobilie ohne Eigentum. Es kann bei Liegenschaftsschenkungen oder Verkäufen eingeräumt werden, jedoch nicht vererbt oder übertragen. Steuerlich betrifft es nur das belastete Grundstück.
Ratenzahlung
Bei Ratenzahlung wird der Kaufpreis in regelmäßigen Zahlungen geleistet. Enthaltene Zinsen gelten nicht als Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, sondern als Kapitaleinkünfte. Fehlt angemessene Verzinsung, werden Raten abgezinst.
Keine Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen über mehrere Jahre
Beim Immobilienkauf und -verkauf erfolgt die Besteuerung nach dem Zuflussprinzip. Einkünfte aus Verkäufen werden erst besteuert, wenn die Raten den Kaufpreis übersteigen. Die ImmoESt-Abfuhr erlischt bei einem Zufluss über mehr als einem Jahr.
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