ECA-Monat

Immobilienertrag­steuer: Einführung eines Umwidmungs­zuschlages

Ab 1.7.2025 ist bei der Veräußerung von Grundstücken, die nach dem 31.12.2024 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, ein 30 %iger Umwidmungszuschlag auf den Veräußerungsgewinn zu beachten.

Dieser Zuschlag erhöht die Bemessungsgrundlage der ImmoESt, ist jedoch auf den Veräußerungserlös gedeckelt.

Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.