ECA-Monat

Handwerker­bonus kann ab sofort be­antragt werden

Die Bundesregierung hat ein Konjunkturpaket für „Wohnraum und Bauoffensive“ beschlossen.

Die Bundesregierung hat im Februar 2024 ein Konjunkturpaket für „Wohnraum und Bauoffensive“ beschlossen, das die befristete Förderung von Handwerkerleistungen umfasst. Arbeitsleistungen für Renovierung, Erhaltung, Modernisierung und Erweiterung von privat genutztem Wohnraum werden gefördert, sofern sie zwischen 1.3.2024 und 31.12.2025 anfallen.

Förderungshöhe

Gefördert werden nur die Arbeitskosten der Handwerksbetriebe, nicht jedoch Fahrt-, Material- oder Entsorgungskosten. Netto-Arbeitskosten werden mit 20 % pro Jahr unterstützt, maximal EUR 2.000,00 in 2024 und EUR 1.500,00 in 2025. Weitere Zuschüsse oder Steuerbegünstigungen sind ausgeschlossen.

Antrag auf Förderung

Anträge auf Förderung können seit 15.7.2024 auf www.handwerkerbonus.gv.at gestellt werden. Für 2024-Arbeiten bis 28.2.2025, für 2025-Arbeiten bis 28.2.2026. Ohne ID Austria ist eine Kopie eines Lichtbildausweises nötig. Schlussrechnung und Zahlungsnachweis erforderlich. Name des Fördernehmers muss mit dem Rechnungsnamen übereinstimmen.

Hinweis:

Jeder Antragsteller kann pro Kalenderjahr nur einen Antrag stellen. Mehrere Anträge pro Wohneinheit sind möglich, wenn sie von verschiedenen Wohnungsbenutzern gestellt werden. Der maximale Förderbetrag beträgt jedoch EUR 2.000,00 (2025: EUR 1.500,00) pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

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