Grundanteil bei vermieteter Eigentumswohnung
Da nur das Gebäude mit 1,5 % abschreibbar ist, kann ein niedrigerer Grundanteil zu höherer AfA führen. Die Grundanteilverordnung ist widerlegbar.
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)
Nach der Grundanteilverordnung 2016 kann vom pauschalen Grundanteil abgewichen werden, wenn eine offenkundige erhebliche Abweichung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn der tatsächliche Wert mindestens 50 % vom Pauschalwert abweicht und ohne besonderen Ermittlungsaufwand eindeutig feststellbar ist.
Fallbeispiel
In einem vom Bundesfinanzgericht entschiedenen Fall wurde der pauschale Grundanteil widerlegt. Anhand von Bauträgerberechnungen, Kaufverträgen und Preisvergleichen wurde ein Bodenwert von 950 Euro/m² als unrealistisch beurteilt. Das Gericht setzte den Grundanteil mit 10 % bzw. 470 Euro/m² fest und änderte den Bescheid des Finanzamts entsprechend ab.
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