Fristenlauf bei elektronischer Zustellung
Das Öffnen oder Abrufen ist nicht entscheidend. Auch Wochenenden und Feiertage hemmen den Fristenlauf nicht. Eine Zustellung am Samstag kann daher sofort Fristen auslösen – auch bei geschlossener Kanzlei.
Fazit
Das BFG bestätigt: Bei elektronischer Zustellung beginnt der Fristenlauf bereits mit dem Einlangen in der FinanzOnline-Databox – unabhängig von Wochenende oder tatsächlicher Kenntnisnahme. FinanzOnline sollte daher regelmäßig kontrolliert werden, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.