ESt-Basispauschalierung und Vorsteuerpauschalierung
Selbständige mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können Betriebsausgaben pauschal absetzen, sofern Umsatzgrenzen eingehalten werden. Nur bestimmte Kosten wie Waren oder Löhne sind zusätzlich ansetzbar. Eine Rückkehr zur Pauschalierung ist erst nach fünf Jahren möglich.
Erhöhung der Umsatzgrenze sowie der Durchschnittssätze
Ab 2025 steigt der Betriebsausgaben-Pauschalsatz von 12 % auf 13,5 %, ab 2026 auf 15 %. Ausnahmen wie Beratungsleistungen bleiben bei 6 %. Umsatzgrenze: 2024 max. EUR 220.000, 2025 max. EUR 320.000, ab 2026 max. EUR 420.000. Höchstbetrag bei Vorsteuerpauschalierung steigt 2025 auf EUR 5.760, ab 2026 auf EUR 7.560.
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