ECA-Monat

Erhöhte Sachbezugs-Besteuerung von E-Firmenfahrzeugen geplant

Die bisherige vollständige Sachbezugsbefreiung für privat genutzte Elektro-Firmenfahrzeuge soll ab 1. Jänner 2027 eingeschränkt werden. Vorgesehen sind gestaffelte, gegenüber Verbrennern weiterhin reduzierte Sachbezugswerte. Die endgültige Umsetzung hängt noch von der Anpassung der Sachbezugswerteverordnung ab.

Ab 1. Jänner 2027 soll für Elektro-Firmenfahrzeuge, die Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen werden, ein steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt werden. Ein gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzierter Wert soll die ökologischen Anreize weiterhin erhalten.

Derzeit beträgt der Sachbezugswert für Elektrofahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von null Gramm pro Kilometer null. Für die Privatnutzung fallen daher bisher weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an.

Neuer Sachbezugswert ab 2027

Für 2027 ist ein Sachbezug von 0,375 % der Anschaffungskosten einschließlich Umsatzsteuer und NoVA vorgesehen, begrenzt mit EUR 180,00 monatlich. Ab 2028 soll der Wert 0,625 % betragen und höchstens EUR 300,00 pro Monat erreichen.

Ist ein Sachbezug anzusetzen, kann auch Umsatzsteuer anfallen, wenn der Arbeitgeber zum vollständigen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt war. Der Sachbezugswert bildet dabei die Bruttobemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.

Die Neuregelung soll ab Jänner 2027 für sämtliche vom Arbeitgeber zur Privatnutzung überlassenen Elektrofahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von null gelten.

Fazit

Elektro-Firmenfahrzeuge verlieren einen Teil ihres bisherigen Steuervorteils, bleiben aber gegenüber Verbrennern begünstigt. Für Verbrenner gelten derzeit Sachbezugswerte von 1,5 % beziehungsweise 2 %, begrenzt mit EUR 720,00 beziehungsweise EUR 960,00 monatlich.

Die erforderliche Anpassung der Sachbezugswerteverordnung ist noch ausständig. Daher bleibt abzuwarten, in welcher endgültigen Form die angekündigten Änderungen umgesetzt werden.

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