ECA-Monat

E-Rechnung ab 2025 in Deutschland verpflichtend

Ab 1.1.2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur elektronischen Rechnungsausstellung zwischen Unternehmen.

Diese Maßnahme ist Teil der EU-Initiative „VAT in the Digital Age“ (ViDA), die das Mehrwertsteuersystem modernisieren soll. Deutschland setzt diese Pflicht vorzeitig um, basierend auf einer Genehmigung des EU-Rates.

E-Rechnung

Eine elektronische Rechnung wird in einem definierten digitalen Format erstellt, versandt und verarbeitet. Unterschiedliche Formate sind möglich, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Wichtig: Eine per E-Mail versendete PDF-Rechnung gilt nicht als elektronische Rechnung.

Übergangsregelungen

In Deutschland gelten bis 2027 Übergangsfristen: B2B-Rechnungen können bis Ende 2026 noch in Papierform oder älteren Formaten ausgestellt werden, mit Zustimmung des Empfängers. 2027 gilt dies nur für Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 Euro. Ab 2028 sind die neuen Regeln verpflichtend.

Auswirkungen für österreichische Unternehmen

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsausstellung gilt für Unternehmen mit Sitz, Geschäftsleitung oder Betriebsstätte in Deutschland. Österreichische Unternehmen sind betroffen, wenn sie in Deutschland eine „feste Niederlassung“ betreiben, sei es als Leistender oder Leistungsempfänger.

Fazit:
E-Rechnungen ermöglichen eine automatische Verbuchung, sparen Zeit und reduzieren Fehler. Vor allem große deutsche Unternehmen könnten künftig ausschließlich E-Rechnungen akzeptieren, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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