Details zur neuen steuerfreien Mitarbeiterprämie
Zulässig sind einmalige Zulagen oder Boni aus sachlichen, betriebsbedingten Gründen. Regelmäßige oder vertraglich vereinbarte Zahlungen sind ausgeschlossen. Frühere Corona-, Teuerungs- oder Mitarbeiterprämien schließen die neue Begünstigung nicht aus.
Anwendungsbereich ausgeweitet
Die neue Mitarbeiterprämie 2025 erfordert keine lohngestaltende Vorschrift und kein Gruppenmerkmal. Arbeitgeber können sie gezielt einzelnen Mitarbeitern gewähren, sofern dies betrieblich begründet ist. Zulässige Gründe könnten erhöhte Arbeitsbelastung oder gestiegene Mobilitätskosten sein. Dadurch erweitert sich der Kreis möglicher Begünstigter im Vergleich zu früheren Prämien deutlich.
Erhöht nicht das Jahressechstel
Die Prämie ist bis EUR 1.000 pro Jahr steuerfrei, aber nicht von Lohnnebenkosten oder Sozialversicherung befreit. Sie zählt nicht zum Jahressechstel und kann einmalig oder verteilt ausbezahlt werden. Übersteigt sie EUR 1.000 , wird der Mehrbetrag versteuert. Kombination mit Gewinnbeteiligung ist bis EUR 3.000 steuerfrei möglich.
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