ECA-Monat

Das neue Gemein­nützigkeits­reform­gesetz 2023

In einer Welt, in der soziale Verantwortung und gemeinnützige Initiativen immer wichtiger werden, spielen die steuerlichen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle.

Freiwilligenpauschale
Die Freiwilligenpauschale bietet rechtliche Sicherheit und steuerliche Unterstützung für gemeinnützige Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit honorieren. Steuerfrei sind Zahlungen bis zu EUR 30,00 pro Tag bzw. EUR 1.000,00 pro Jahr. Besondere Tätigkeiten wie Sozialdienste oder Katastrophenhilfe ermöglichen eine steuerfreie Pauschale von EUR 50,00 pro Tag bzw. EUR 3.000,00 pro Jahr. Ein Beispiel: Ein Musikverein zahlt Musikern, die beim Weihnachtskonzert spielten, EUR 50,00 aus, wovon EUR 30,00 steuerfrei sind.

Erleichterungen bei Satzungsmängeln eines Rechtsträgers
Um die steuerliche Gemeinnützigkeit zu gewährleisten, muss die Satzung eines Rechtsträgers den Anforderungen der Bundesabgabenordnung entsprechen. Frühere formale Mängel führten zur Aberkennung der Steuerbegünstigung. Die neue Regelung ermöglicht dem Rechtsträger, innerhalb von sechs Monaten beanstandete Satzungsmängel zu korrigieren. Erfolgt die Anpassung und erfüllt die Satzung nun die BAO-Anforderungen, kann dies rückwirkend gelten, wodurch die bisherige strenge Vorgehensweise entschärft wird.

Keine Höchstgrenze abzugsfähiger Zuwendungen
Der Höchstbetragsdeckel von EUR 500.000 für abzugsfähige Spenden entfällt. Die Begrenzung bleibt bei 10 % des Gewinns im Veranlagungszeitraum bestehen. Eine Vortragsmöglichkeit wird eingeführt, wenn die Zuwendung die 10 %-Grenze übersteigt, um sofortige höhere Vermögensstockausstattungen zu ermöglichen.

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