ECA-Monat

Betrugs­bekämpfungs­gesetz 2025

Einkommensteuer

Im Baubereich wird die Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung ausgeweitet:

Ab 1.1.2026 haftet der Auftraggeber bis zu 40 % des Werklohns (8 % lohnabhängige Abgaben, 32 % Sozialversicherung). Zudem wird die Kapitalvermögensbesteuerung auf ausländische, stiftungsähnliche Gebilde ausgeweitet, um Gestaltungsmissbrauch zu verhindern. Betroffene Unternehmen sollten Verträge prüfen und Risiken frühzeitig kalkulieren und Prozesse anpassen rechtzeitig jetzt.

Umsatzsteuer

Künftig sind Luxusimmobilien bei Wohnvermietung unecht umsatzsteuerbefreit, ohne Optionsmöglichkeit und ohne Vorsteuerabzug. Als Luxusimmobilie gelten Wohnobjekte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 2 Mio Euro innerhalb von fünf Jahren. Bei Zinshäusern zählt der einzelne Mietgegenstand. Regelung gilt für ab 1.1.2026 erworbene oder hergestellte Grundstücke sowie Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften zur Verwaltung Erhaltung.

Änderungen im Finanzstrafgesetz

Im Finanzstrafgesetz wird der Verkürzungszuschlag ausgeweitet. Künftig kann er bei Nachforderungen bis 100.000 Euro (max. 33.000 Euro je Veranlagungszeitraum) angewendet werden. Übersteigt die Abgabensumme 55.000 Euro, erhöht sich der Zuschlag von 10 % auf 15 %.

Hinweis

Bei ungerechtfertigten Verlusten wird ein neuer Straftatbestand der Abgabenhinterziehung eingeführt. Künftig ist auch das vorsätzliche Erklären unberechtigter Verluste strafbar, wenn diese künftig steuermindernd wirken könnten. Die Tat gilt mit Erlassung des den unrechtmäßigen Verlust ausweisenden Bescheids oder Erkenntnisses als verwirklicht.

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