Begünstigungen für das Arbeiten im Alter
Die Bundesregierung plant ab 1. Jänner 2027 steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anreize, um eine Erwerbstätigkeit nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters attraktiver zu gestalten. Ziel ist es, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern und das tatsächliche Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Zentrale Elemente sind ein Aktivitätsfreibetrag sowie niedrigere Pensionsversicherungsbeiträge.
Aktivitätsfreibetrag bis EUR 1.250,00 monatlich
Wer nach Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters weiterarbeitet oder den Pensionsantritt aufschiebt, soll unter bestimmten Voraussetzungen einen Aktivitätsfreibetrag erhalten. Begünstigt werden ausschließlich Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit; passive Einkünfte sind von der Regelung nicht umfasst.
Hinweis
Der Aktivitätsfreibetrag soll ausschließlich die Steuerbemessungsgrundlage aktiver Erwerbseinkünfte vermindern. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Einzelfall zu prüfen.
480 Versicherungsmonate für Männer
Zusätzlich zum Regelpensionsalter und einem Anspruch auf Alterspension sind Mindestversicherungszeiten vorgesehen. Für Männer sollen grundsätzlich 480 Versicherungsmonate erforderlich sein. Für Frauen erfolgt die Anpassung entsprechend der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters. Für Teilpensionen gelten erleichterte Voraussetzungen.
Beitragsreduktion betreffend die Sozialversicherung
Neben steuerlichen Erleichterungen sind niedrigere Pensionsversicherungsbeiträge vorgesehen. Arbeitnehmer sollen künftig keinen Dienstnehmerbeitrag mehr entrichten, während der Dienstgeberbeitrag unverändert bleibt. Auch Selbständige sollen von reduzierten Beitragssätzen profitieren, wenn sie nach Erreichen des Regelpensionsalters weiterhin erwerbstätig sind.
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