Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten
Die neue Ausschüttungsfiktion gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die im Kalenderjahr 2027 enden. Sie betrifft Forderungen einer GmbH gegenüber Gesellschaftern, die natürliche Personen sind und deren Verbindlichkeiten auf einem Verrechnungskonto ausgewiesen werden.
Die Forderungen müssen spätestens bis zum Bilanzstichtag ausgeglichen oder in fremdübliche Darlehensforderungen umgewandelt werden. Ein Darlehen erfordert insbesondere eine schriftliche Vereinbarung, angemessene Sicherheiten, eine fremdübliche Laufzeit und Verzinsung sowie eine Bonitätsprüfung ohne Berücksichtigung der Beteiligung.
Ausschüttung bei fehlenden Maßnahmen
Erfolgt bis zum Bilanzstichtag weder ein Ausgleich noch eine fremdübliche Darlehensvereinbarung, unterliegt der offene Betrag der Ausschüttungsfiktion und damit der Kapitalertragsteuer.
Der Betrag gilt am Tag nach dem Bilanzstichtag als offen ausgeschüttet und zugeflossen. Die KESt-Anmeldung und die Abfuhr der Kapitalertragsteuer müssen innerhalb einer Woche erfolgen.
Bagatellgrenze für qualifizierte beteiligte Gesellschafter
Für unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 10 % beteiligte Gesellschafter gilt eine Bagatellgrenze von EUR 50.000,00. Nur der diese Grenze übersteigende Betrag wird von der Ausschüttungsfiktion erfasst.
Die Bagatellgrenze berücksichtigt, dass bei qualifizierten Beteiligungen typischerweise mehr Transaktionen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter durchgeführt werden. Für geringer beteiligte Gesellschafter gilt die Regelung hingegen bereits ab dem ersten Euro.
Fazit
Die Neuregelung verschärft die Besteuerung von Gesellschafterverrechnungskonten deutlich. Hintergrund ist die häufig lockere Handhabung offener Forderungen, die zur Finanzierung der privaten Lebensführung verwendet wurden, ohne dass eine zeitnahe Rückzahlung erfolgte.
Gesellschaften und Gesellschafter sollten offene Verrechnungskonten jedenfalls vor dem jeweiligen Bilanzstichtag prüfen. Erforderliche Rückzahlungen, Darlehensvereinbarungen, Sicherheiten und Bonitätsnachweise müssen rechtzeitig umgesetzt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.