Auskunftsbescheid von der Finanzverwaltung
Eine niederländische Gesellschaft beantragte eine Klärung zur Grunderwerbsteuer bei der Umwandlung einer GmbH in eine Genossenschaft. Das Finanzamt erweiterte den Bescheid um ertragsteuerliche Aspekte, woraufhin das Unternehmen Beschwerde wegen unzulässiger Erweiterung einlegte.
Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG)
Das BFG entschied, dass ein Auskunftsbescheid nur die im Antrag gestellten Rechtsfragen behandeln darf. Eine darüberhinausgehende Beurteilung ist unzulässig. Da die Gesellschaft nur die Grunderwerbsteuer klären wollte, war die ertragsteuerliche Beurteilung rechtswidrig. Das Urteil stärkt die Rechte der Abgabepflichtigen bei Auskunftsbescheiden.
Fazit:
Die Entscheidung zeigt, dass Anträge auf Auskunftsbescheide präzise formuliert sein müssen. Behörden sind an die gestellten Fragen gebunden, eine spätere Erweiterung ist unzulässig. Abgabenpflichtige sollten daher genau überlegen, welche steuerlichen Fragen sie vorab klären möchten, da diese den Rahmen des Bescheids bestimmen.
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