ECA-Monat

Antrag auf Verlängerung der Spenden­be­günsti­gung für gemein­nützige Organisationen

Nur spendenbegünstigte Organisationen ermöglichen steuerlich absetzbare Zuwendungen.

Dafür müssen formelle Voraussetzungen erfüllt und die Begünstigung jährlich verlängert werden. Für gemeinnützige Vereine ist diese Anerkennung oft entscheidend, um für Spender attraktiv zu sein und ihre Tätigkeit nachhaltig zu finanzieren.

Aufnahme in die Liste begünstigter Einrichtungen

Damit Spenden steuerlich absetzbar sind, muss die Organisation in der Liste des BMF aufscheinen. Die Spendenbegünstigung ist per FinanzOnline durch einen Steuerberater zu beantragen. Abschlussprüfungspflichtige Organisationen benötigen zusätzlich eine Bestätigung des Prüfers über die Einhaltung aller Voraussetzungen.

Jährliche Verlängerung des Bestehens der Spendenbegünstigung

Ab 2025 muss die Spendenbegünstigung jährlich binnen neun Monaten nach dem Wirtschaftsjahresende über FinanzOnline durch einen Steuerberater verlängert werden. Die automatische Verlängerung entfällt. Für kalendergleiche Wirtschaftsjahre ist der Antrag bis 30. September zu stellen, sonst droht der Widerruf durch das Finanzamt.

Frühzeitige Planung der Antragstellung

Wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt oder entfallen die Voraussetzungen, kann das Finanzamt die Spendenbegünstigung widerrufen. Eine rechtzeitige Planung und Abstimmung mit dem Steuerberater ist daher essenziell, um den Verlust der Begünstigung zu vermeiden und die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden sicherzustellen. >

Tipp:

Kontaktieren Sie uns rechtzeitig – wir unterstützen Sie professionell bei der Antragstellung zur Erlangung oder Verlängerung der Spendenbegünstigung Ihrer Organisation und sichern so die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden für Ihre Unterstützer.

Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.