Änderungen in der Grunderwerbsteuer
Die Bestimmungen zur Anteilsvereinigung wurden verschärft, und für bestimmte Immobiliengesellschaften wurde ein Umwidmungszuschlag eingeführt. Diese Änderungen führen zu einer spürbaren Verteuerung von Immobilientransaktionen und sollen das Steueraufkommen erhöhen.
Erweiterung des Tatbestandes der Anteilsvereinigung und des Gesellschafterwechsels
Künftig unterliegen auch Anteilsübertragungen von Kapitalgesellschaften der Grunderwerbsteuer. Der Beobachtungszeitraum wurde auf sieben Jahre verlängert, die Schwelle zur Steuerpflicht von 95 % auf 75 % gesenkt. Damit werden Share-Deals stärker erfasst – zusätzlich zu Asset-Deals und bisherigen Regelungen für Personengesellschaften.
Einbeziehung mittelbarer Anteilserwerbe
Auch mittelbare Anteilserwerbe an grundstücksbesitzenden Gesellschaften lösen künftig Grunderwerbsteuer aus, sobald 75 % erreicht werden. Maßgeblich ist die neue „Erwerbergruppe“, nicht mehr die Unternehmensgruppe. Die Beteiligungshöhe wird stufenweise multipliziert. Konzerninterne Umstrukturierungen können unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen sein.
Massive Mehrbelastung von Grundstückstransaktionen im Zusammenhang mit Immobiliengesellschaften
Bei Immobiliengesellschaften steigt die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen ab 75 % und bei Umgründungen von 0,5 % des Grundstückswerts auf 3,5 % des Verkehrswerts. Ausgenommen sind Vorgänge innerhalb eines Familienverbands. Für Nicht-Immobiliengesellschaften bleibt der Steuersatz bei 0,5 % unverändert. Die Änderungen führen zu deutlich höheren Steuerbelastungen.
Tipp:
Anteils- und Immobilientransaktionen erfordern künftig teils aufwendige Recherchen, insbesondere bei mittelbaren Beteiligungen. Planen Sie entsprechende Vorgänge, empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um steuerliche Risiken zu vermeiden und die Grunderwerbsteuer korrekt zu beurteilen. Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für zusätzliche Fragen zu den aktuellen Wirtschafts- und Steuernews stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.