Steuerliches aus dem Regierungsprogramm
Ziel ist eine umfassende Budgetsanierung bei gleichzeitiger Förderung von Wachstum und Beschäftigung.
Ein zentrales Vorhaben ist die Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes. Geplant sind Vereinfachungen, Entbürokratisierungen und digitale Verbesserungen bei der Lohnverrechnung sowie der Arbeitnehmerveranlagung. Zur Förderung von Betriebsübergaben wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von EUR 7.300 auf EUR 45.000 erhöht. Gleichzeitig entfällt das Berufsverbot beim Hälftesteuersatz für Betriebsaufgaben nach Vollendung des 60. Lebensjahres.
Auch der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags soll ab 2027 auf EUR 50.000 angehoben werden. Die Grenzen für die Basispauschalierung samt Vorsteuerpauschale steigen ab 2025 auf EUR 320.000 (13,5 %) und ab 2026 auf EUR 420.000 (15 %).
Ein neues „Arbeiten im Alter“-Modell sieht für Zuverdienste eine begünstigte Besteuerung mit 25 % sowie Befreiungen von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer vor. Dienstgeber leisten nur mehr halbe Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung.
Weitere Maßnahmen betreffen eine steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2025 und 2026, die Anhebung der steuerlichen Luxustangente für Kfz auf bis zu EUR 65.000 sowie neue Regelungen zur Erfassung von Widmungsgewinnen und Share Deals.
Geplant ist außerdem die Anhebung der Stiftungseingangssteuer auf 3,5 % sowie der Zwischensteuer auf 27,5 %. Im Bereich der Betrugsbekämpfung sind unter anderem der Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, eine Erweiterung des Reverse-Charge-Systems sowie die effektivere Nutzung digitaler Datenquellen vorgesehen.
Die Rückerstattung ausländischer Quellensteuern soll durch die Umsetzung der FASTER-Richtlinie vereinfacht werden. Auch das grenzüberschreitende Homeoffice soll rechtssicher geregelt werden.
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