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EU-Vorsteuererstattungsverfahren
Achtung: Fristverlängerung bis 31. März 2011
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Das Vorsteuererstattungsverfahren innerhalb der EU wurde heuer verändert:
Die ursprüngliche Fallfrist von 30. September 2010 wurde auf 31. März 2011 verlängert. Bis dahin ist der Antrag auf Vorsteuererstattung des Jahres 2009 korrekt und vollständig über FinanzOnline beim für die Umsatzsteuer zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen.
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