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Kredit- und Darlehensgebühr

Abschaffung der Kredit- und Darlehensgebühren ab 1. Januar 2011

 

Als Ausgleich zur Stabilitätsabgabe ("Bankensteuer") wird ab 1. Januar 2011 die derzeitige Kredit- und Darlehensgebühr in Höhe von 0,8% der Kredit- bzw. Darlehenssumme abgeschafft. Weiters erfolgt eine Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit den betreffenden Sicherungsgeschäften (Bürgschaften 1%, Hypothekarverschreibungen 1% und Zessionen 0,8%).

Steuertipp: Der Abschluss von Kredit- und Darlehensverträgen sollte jedenfalls erst im Januar 2011 erfolgen.


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